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LAGO-Mitglieder sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Verbände, Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Selbsthilfegruppen im Land Brandenburg, die sich für die Zwecke des Vereins einsetzen. Natürliche Personen werden nur in Ausnahmefällen als ordentliche Mitglieder aufgenommen.
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Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.