Die "Vereinbarung zur Regelung der onkologischen Nachsorge im Land Brandenburg" (Rahmenvereinbarung) bildet die rechtliche Basis zum Betrieb und zur Finanzierung der onkologischen Zentren des Landes Brandenburg in Gestalt der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte. Sie ist als Vertrag zwischen den Krankenhäusern, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesregierung nach § 115 SGB V fixiert. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Vertrages sind folgende:
Die Festschreibung einer qualifizierten onkologischen Nachsorge,
die Regelung der Nachsorgedetails,
die Organisationsbeschreibung der onkologischen Zentren
sowie die Aufgabenfestlegung der Nachsorgeleitstelle.
Die vom ehemaligen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Brandenburg (MASFG) [heute Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz MUGV] initiierte und unter Federführung der LAGO erarbeitete und umgesetzte "Rahmenvereinbarung" ist die bisher wichtigste Vereinbarung auf dem Gebiet der onkologischen Versorgung des Landes Brandenburg. Sie ermöglicht die Überführung und Weiterentwicklung der in den vergangenen Jahren entwickelten Strukturen zur besseren Versorgung von Krebskranken in die Regelfinanzierung. Die ständige Präzisierung der Organisationsstrukturen und der damit verbundenen Dienstleistungen für Ärzte und Ärztinnen ist ein Garant für einen langfristigen Erhalt der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte.
Die Tumorzentren bzw. die Onkologischen Schwerpunkte (TZ, OSP) als Zusammenschluss der im Versorgungsgebiet onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser sollen die Versorgung von Krebspatienten nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft unterstützen. Eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige interdisziplinäre Versorgung und Langzeitbetreuung der Krebspatienten im Land Brandenburg ist das gemeinsame Ziel.
Die Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte des Landes Brandenburg sind auf Initiative des damaligen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und mit Mitteln des Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen eines Modellversuches in den Jahren 1993 bis 1996 eingerichtet worden.
Das geplante Qualitätsmanagement ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung, so wie im SGBV §§137 und 138 vorgeschrieben; im vorliegenden Fall konzentriert auf die Versorgung von Krebspatienten. Die TZ und OSP des Landes Brandenburg ergänzen sich sehr gut. Sie sind prädestiniert für diese Aufgabe, da ihnen die Krankheitssynopsen der Tumorpatienten vorliegen und sie daher krankenhausübergreifend dokumentieren und agieren können.
Die onkologischen Zentren sind regelhafter Teil der Gesundheitsstruktur des Landes Brandenburg. Ihr Budget ist durch einen Vertrag nach § 115 SGB V gesichert. Die Betriebskosten tragen die Krankenkassen; investive Kosten werden zu gleichen Teilen von der KV Brandenburg und der Landesregierung übernommen. Das ist in der Rahmenvereinbarung festgelegt und ist aktuell einmalig in Deutschland.
Vollständige, versorgungsorientierte und zeitnahe Tumordokumentation seitens der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
Organisatorische Unterstützung der Nachsorge der Krebskranken auf der Basis landeseinheitlicher Empfehlungen.
Bei der Umsetzung der genannten Aufgaben und der Schaffung der notwendigen Infrastruktur wurden die TZ und OSP im Land durch die LAGO Brandenburg e.V. unterstützt. In diesem Zusammenhang wurde zu Beginn des Jahres 1997 die Ständige Arbeitsgruppe der Koordinatoren gegründet, die in der Zeit des Aufbaus der Infrastruktur monatlich tagte. Die Arbeitsgruppe hat für die Aufbauphase der onkologischen Zentren (1994 -1996) und darüber hinaus für die Jahre 1997, 1998, 1999 mit Unterstützung der LAGO die Onkologischen Sachberichte verfasst. Diese können Sie bei der Geschäftsstelle bestellen. Die Koordinatorengruppe ist heute beim Tumorzentrum des Landes Brandenburg angesiedelt.
Umsetzung der Rahmenvereinbarung in die Praxis
Förderung der Zusammenarbeit zwischen den regionalen Tumorregistern und dem epidemiologischen Register der neuen Bundesländer und Berlin
Unterstützung des Tumorzentrums Land Brandenburg e.V. (Zusammenschluss der onkologischen Zentren, vormals ABTOSA e.V.) bei der Erarbeitung von Nachsorgerichtlinien, der Durchführung ihrer Fortbildungskongresse und Hilfe bei der Pflege ihrer sonstigen Kontakte
Unterstützung aller landesweiten Maßnahmen der TZ und OSP (z. B. Studien, Modellmaßnahmen etc.)
1997 Initiierung und bis 2000 Führung einer ständigen Arbeitsgruppe der Koordinatoren der TZ und OSP zur Abstimmung der laufenden Aufgaben und zur Entwicklung des Betreuungssystems und zur Erarbeitung jährlicher Sachberichte
Konzeption, Initiierung und Herausgabe der jährlichen Sachberichte Onkologie (1994 - 1999, ab 2000 durch das TZBB)
Unterstützung beim medizinischen Qualitätsmanagement.
Karte mit mit den Standorten der Tumorzentren und Onkologischen
Schwerpunkte des Landes Brandenburg
Adressen der brandenburgischen Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkte
Originalvertrag der Rahmenvereinbarung